Offenlegungspflichten
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Aufgrund der sog. Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) ist die MPPM Gmbh (im Folgenden: MPPM) zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet, soweit sie die Wertpapierdienstleistungen der Vermögensverwaltung oder der Anlageberatung erbringt:
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen:
MPPM berücksichtigt in ihrem Investitionsentscheidungsprozess bzw. in ihren Anlageberatungstätigkeiten, neben den Finanzdaten der Unternehmen, auch Nachhaltigkeitsrisiken. Zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investitionsentscheidungsprozess bzw. in den Anlageberatungstätigkeiten werden die drei ESG-Bereiche (E = Environment, S = Social und G = Governance) betrachtet und bewertet. Innerhalb eines jeden Bereiches werden jeweils drei unterschiedliche Risiko-Schweregrade unterschieden. Für jede Kombination aus Schweregrade und Bereich werden Konzentrationslimite definiert, um mögliche Nachhaltigkeitsrisiken zu diversifizieren. Jede Investitionsentscheidung wird vor diesem Hintergrund individuell geprüft und auf Basis ihrer Nachhaltigkeitsrisiken bewertet.
Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (sog. nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen):
Aufgrund der bis dato noch unzureichenden Datenverfügbarkeit zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und -indikatoren sowie z.T. noch ausstehender rechtlicher Bestimmungen und zahlreicher offener Rechtsfragen hat sich MPPM dazu entschlossen, nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen gemäß Art. 4 Abs. 1 lit. b bzw. Abs. 5 lit. b der Offenlegungsverordnung vorerst nicht zu berücksichtigen. Die o.g. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Investitionsentscheidungen bzw. Anlageberatungstätigkeiten bleibt hiervon unberührt. MPPM beabsichtigt, fristgemäß spätestens zum 30. Dezember 2022 sämtliche Kriterien in ihren Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen.
Information zur Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken:
Das Vergütungssystem von MPPM ist so ausgestaltet, dass für die Mitarbeiter keine Anreize gesetzt werden, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen oder Nachhaltigkeitsrisiken, sei es für MPPM selbst oder Unternehmen, an denen MPPM beteiligt ist, zu missachten.